Nutzungsbedingungen und Informationen zum GAEB‐Prüfer
Nutzungsbedingungen
- Der GAEB‐Prüfer überprüft GAEB‐Dateien auf GAEB‐Konformität in Bezug auf den Prozess der e-Vergabe. Die RIB Software GmbH übernimmt keine Haftung für nicht erkannte Fehler und Mängel. Vor allem eine inhaltliche Prüfung ist mit dem GAEB‐Prüfer nicht möglich.
- Die RIB Software GmbH gewährleistet die Sicherheit und Vertraulichkeit der geprüften Daten. Alle Daten werden gelöscht, keine Daten werden an Dritte weitergeleitet, oder sind für diese einsehbar.
Informationen
- Der GAEB‐Prüfer wurde entwickelt, um Vergabestellen und deren Erfüllungsgehilfen bei der Erstellung korrekter GAEB‐Dateien für Ausschreibungen zu unterstützen. Er dient daher nur zur Überprüfung von GAEB‐Dateien der Austauschphase DA83.
- Der GAEB‐Prüfer prüft hierbei, ob GAEB‐Dateien für den Prozess der eVergabe geeignet sind.
- Hierbei kann es zu Hinweisen, Warnungen oder Fehlermeldungen in GAEB‐Dateien kommen, die nach dem GAEB‐Standard zwar korrekt (z. B. fehlende KANN‐Felder), für den Prozess der e-Vergabe aber unbrauchbar sind.
- Es können die GAEB‐Versionen (GAEB 90, GAEB 2000 und GAEB DA XML) geprüft werden.
Erläuterungen zu den angezeigten Meldungen
Es gibt 3 unterschiedliche Meldungsklassen:
- Hinweise: Diese Meldungen haben Informationscharakter. Hinweise beeinträchtigen die Funktionalität der GAEB‐Datei für den Prozess der e-Vergabe nicht.
- Warnungen: Diese Meldungen sollten überprüft werden. Warnungen können die Funktionalität der GAEB‐Datei für den Prozess der e-Vergabe beeinträchtigen.
- Fehler: Diese Meldungen müssen behoben werden. Fehler beeinträchtigen die Funktionalität der GAEB‐Datei für den Prozess der e-Vergabe.